Das Märchen von der Gartenstraße in Grünberg
In dem kleinen romantischen Städtchen Grünberg im beschaulichem Hessen ereignete sich folgende Geschichte:
Die Herren des Magistrats planten eine Sanierung der kleinen Gartenstraße, um das Leben ihrer Bürger zu verbessern. Dabei planten Sie leider nur noch einen richtig begehbaren Bürgersteig und ein kleines Board mit einer Breite von 75cm.
Da genau auf dieser Straßenseite 2 Bürger wohnten, die einen Rollstuhl benötigen, erhoben alle Anwohner der Gartenstraße gegen diese Maßnahme Bedenken und baten die hohen Ratsmänner und den Ratsfürsten um eine Änderung. Selbst die Beauftragte des kleinen Städtchens, die für die Bürger mit Behinderung zuständig ist, erhob berechtigte Bedenken.
Die Ratsherren und der Ratsfürst nahmen das Anliegen ihrer Bürger gerne an. Doch hier endet das Märchen, das ja meist ein Happy End hat.
Die Verwaltung des Magistrats der Stadt Grünberg ignorierten leider die berechtigten Bedenken, obwohl in ihrer Broschüre für die Stadt Grünberg auch von Barrierefreiheit die Rede ist. Nach DIN 18040 müssen Bürgersteige für Rollstühle eine Mindestbreite von 120cm haben. Leider halfen auch mehrere Einwände weiterhin nicht.
Darauf wandten sich die Anwohner der Gartenstraße an der Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland, der nun eine Stellungnahme angefordert hat.
Hier gilt wohl auch das Motto des Buches des Inklusionsaktivisten Raul Krauthausen: Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden.
© Jörg Polster
Der Radiobericht zum Fall